Sonntag, März 21, 2004

Lauschangriff gegen die Verfassung

Der Staatsdienst muss zum Nutzen derer geführt werden, die ihm anvertraut sind, nicht zum Nutzen derer, denen er anvertraut ist. Marcus Tullius Cicero, röm. Politiker, 196-43 v.Chr.

Das BundesVerfassungsGericht hat entschieden, der sog. Lauschangriff ist gegen die Verfassung, und dem Gesetzgeber aufgetragen, ihn bis 2005 ab zu schaffen.
Aktuell praktizierte Lauschangriffe sind also nur noch dem Buchstaben des aktuellen Gesetzes nach, legal. Dem Geist, Buchstaben und Ziel der Verfassung nach, waren und sind sie illegal.
Eigentlich müssten die doch wohl sofort abgebrochen und beendet werden. Das zu erkennen und zu begreifen braucht aber wohl auch Geist/Vernunft. Vermutlich zuviel verlangt.


?:-| Die Begrenzung staatlicher Macht ist ein Zeichen des Rechtstaates.
[Aus einer Selbstdarstellung des BundesVerfassungsGerichtes]