Mittwoch, Juni 15, 2005

Lauschangriff
Sobald der Kernbereich der privaten Lebensführung berührt ist, muss das Tonband still stehen,
meldet die Frankfurter Rundschau.

Mag ja sein, aber gehört ist gehört, was der Lauscher weiss, das weiss er - auch ohne Tonband.
Bei dem Grundrecht geht es doch nicht darum, uns Bürgern einen kleinen Restraum des Rückzugs für Gespräche über eigene illegale Aktionen zu belassen, sondern es geht um die Bewahrung von Intimität und Privatheit vor den Ohren und Augen des Staates. Das wird doch nicht verhindert, wenn da eine Clique polizeilicher Spanner an den Mikrofonen hängt, rote Ohren bekommt und deren Speichelfluss oder Lachmuskeln stimuliert werden, aber die Tonbandaufnahme wird gesetzlich auf Pause gedrückt. Das ist doch Verarschung, ein schlechter juristischer Witz auf Kosten der Bürger, und eine Aushöhlung der Grundrechte.