Donnerstag, Juli 28, 2005

Gutachten als Waffe gegen Querulanten
Es gibt eine ausgedehnte Praxis, "Querulanten" und andere unliebsame Personen mit Hilfe des ärztlichen Sachverständigen mundtot zu machen. Gehen die Betroffenen dagegen gerichtlich vor, was Ihr gutes Recht ist, rettet sich der Staat vor einer Nachprüfung seiner Entscheidung nicht selten durch Einschaltung eines ärztlichen Gutachters, der gar Querulantenwahn diagnostiziert, wobei schon Aberkennung der Prozeßfähigkeit genügt um die Person unschädlich zu machen. Es muß Ihr dann ein Pfleger (nach heutigen Recht ein Betreuer) bestellt werden, der von sich aus entscheidet ob die Klage erhoben oder weiterverfolgt wird.

Das ärztliche Gutachten ist - solange diese Praxis nicht allgemein durchschaut ist - eine Waffe, die durch wissenschaftliche Herkunft den Anschein von Unanfechtbarkeit besitzt. Sie ist praktisch unanfechtbar, aber nicht durch den Wahrheitsgehalt, sondern durch Fehlen einer unabhängigen Instanz, die dem Sachverständigen - und damit der öffentlichen Gewalt, die sich seiner bedient - auf die Finger klopft. Die deutschen Gerichte sind - trotz ermutigender Ausnahmen - noch weit davon entfernt eine solche unabhängige Instanz darzustellen.


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