Montag, Dezember 19, 2005

PlatzAnweiser
Es ist ja so, dass Staatsanwälte keine unabhängigen Ermittler sind, sondern an Weisungen gebundene Beamte.

Wie läuft das eigentlich und wie kann es rechtens sein, wenn nach substanzieller Strafanzeige der Staatsanwalt, dann der Oberstaatsanwalt und schliesslich sogar der Generalstaatsanwalt nach dem Legalitätsprinzip eigentlich ermitteln müsste, aber womöglich die Weisung von Oben hat, nicht zu ermitteln resp. keine Klage zu erheben?

Die sagen zum Anzeige-Erstatter ja nicht, Sie haben zwar Recht und nach dem Legalitätsprinzip müsste ich sicher ermitteln, aber ich habe leider Weisung von meinem Chef, das nicht zu tun, und dem muss ich Folge leisten; beschweren Sie sich also beim zuständigen Justizminister, oder noch besser: vergessen Sie ihre Anzeige.
Gegenüber dem Anzeigeerstatter schauspielern, tricksen, lügen die dann?, tun also so, als ob sie ganz seriös und machtvoll den Rechtstaat pflegen, aber von der Substanz der Strafanzeige leider nicht überzeugt seien; tatsächlich aber dürfen/sollen die gar nicht ermitteln, egal wie stichhaltig die Anzeige und wie schwer die Straftat ist?

Update: Sehr interessante Ausführungen zu dem Problem gibt es vom ehemaligen Staatsanwalt Dr. Winfried Maier