Freitag, Juni 06, 2008

Parteiverrat hier und dort
Man wirft Gysi vor, er habe als Rechtsanwalt (in einer Diktatur) mit dem dortigen Geheimdienst gemeinsame Sache gemacht und damit seine Mandaten verraten (sog. Parteiverrat) und diese Tatsache später nach dem Zusammenbruch der Diktatur verleugnet, also alle belogen.
Zwei Söhne zweier Bürgerrechtler, die Gysi laut StaSi-Unterlagen seinerzeit verraten haben soll, haben jetzt gesagt, Gysi habe seine Arbeit zur Zufriedenheit oder durchaus im Sinne ihrer Väter, also Gysis seinerzeitiger Mandanten, gemacht. Der Verrat-Vorwurf kommt jetzt von Aussenstehenden, Dritten. Ich persönlich glaube auch eher, dass Gysi tatsächlich mit dem damaligen Geheimdienst zusammengearbeitet hat, und halte ihn für selbstgefällig und opportunistisch. Meiner undeutlichen Erinnerung nach hatten kurz nach der „Wende“ einige seiner Mandanten durchaus massive Vorwürfe gegen ihn erhoben.
In der Sache eines Arzt-Verbrechens, also einer Sache von notwendig öffentlichem Interesse, und der Totalüberwachung meiner Person, bezichtige ich selbst mehrere Rechtsanwälte der Zusammenarbeit mit einem Geheimdienst. Als ich für einen Antrag bei einem Oberlandesgericht gesetzlich gezwungen war, den von einem Rechtsanwalt anfertigen zu lassen, hat dieser Rechtsanwalt ganz offenbar Parteiverrat an mir begangen. Diesen Anwalt habe ich schliesslich strafangezeigt und mich bei der Rechtsanwaltskammer über ihn beschwert. Das interessiert hier natürlich keine Medien-Sau, und auch Staatsanwaltschaft und Anwaltskammer haben sich letztlich nicht weiter für den Vorwurf des Parteiverrates interessiert, sondern sich auf die Seite des Rechtsanwaltes geschlagen.
Parteiverrat ist Parteiverrat, egal ob der korrupte Anwalt mit dem Geheimdienst einer Diktatur oder dem einer angeblichen Demokratie gemeinsame Sache macht.
Nach dem vom Anwalt sabotierten Antrag beim OLG habe ich danach selbst und allein mein Anliegen vor das Bundesverfassungsgericht gebracht, das dort jedoch ohne Begründung nicht zur Entscheidung angenommen wurde. Erst der EU-Gerichtshof für Menschenrechte hat 2006 meine Beschwerde zur Entscheidung angenommen.
Was hier im Lande im Bereich Recht läuft, erscheint nicht weniger korrupt, un-rechtstaatlich, faschistoid, als was die Verbrecher hier, manchen Funktionsträgern dort im Osten vorwerfen.
Ist es nicht pervers?: Einem Rechtsanwalt, dem nun keine seiner ehemaligen Parteien öffentlich einen Verrat vorwirft, wird von aussenstehenden Dritten massiv zugesetzt, hingegen in der Sache eines schweren Arzt-Verbrechens, also einer Sache von notwendig grossem öffentlichen Interesse, und in der die Opfer-Partei ihrem Rechtsanwalt Parteiverrat vorwirft und um Unterstützung und Aufklärung durch Dritte bittet, wird der unrechtstaatliche Rechtsanwalt von diesen Dritten, Aussenstehenden geschützt.