Donnerstag, August 31, 2017

Hass auf die "Spaßgesellschaft" - extremistischer Richter bestimmt

einen angeklagten Flaschenwerfer zum Vertreter der sog. Spaßgesellschaft und bestraft ihn extrem hart.
Polizisten seien kein Freiwild für die Spassgesellschaft, meint der neue Richter Gnadenlos. Aber die Freiheit von Menschen darf auch keine Verfügungsmasse selbstherrlicher Arroganzträger sein. Warum darf ein einzelner Richter solch einen schweren Eingriff in ein zentrales Grundrecht eines anderen Menschen begehen? Das ist undemokratisch und urzeitlich! Warum entscheidet nicht ein Schöffengericht oder eine Jury aus drei zufällig aus mehreren Gerichten zusammengewürfelten Richtern über den Angeklagten bei so einem großen möglichen Strafrahmen?

An den Wänden des vollbesetzten Zuschauerraumes haben sich Polizisten mit Helmen und Schlagstöcken positioniert – Quelle: http://www.mopo.de/28237036 ©2017
"An den Wänden des vollbesetzten Zuschauerraumes haben sich Polizisten mit Helmen und Schlagstöcken positioniert", schreibt eine Hamburger Zeitung.
Erinnert mich an Hitlers SA, die Reden und Versammlungsräume der NSDAP abgesichert hat. Wurden die Zuschauer vorher nicht kontrolliert und entwaffnet?

Gerichte haben sich schützend vor Personen zu stellen, die unter besonderem Schutz stehen", meint der Richter mit seinem Hamburger Tunnelblick.
Tatsächlich steht der Richter jedoch nicht vor, sondern sitzt bequem hinter den Polizisten.

Da nur Vertreter des Staates unter besonderem Schutz stehen, outet der Richter sich m.E. als Gegner von Demokratie und Rechtstaatlichkeit, denn der normale Bürger ist damit quasi schutzlos, also tatsächlich Freiwild. Ich halte das Denken des Richters mindestens für eine Vorstufe zum Faschismus und zusammen mit der bewaffneten Saalwache erinnert es mich an die Stahlhelmer - auch wenn das Äussere des Richters Saloppheit suggeriert.

„Gerichte haben sich schützend vor Personen zustellen, die unter besonderem Schutz stehen. – Quelle: http://www.mopo.de/28237036 ©2017
„Gerichte haben sich schützend vor Personen zustellen, die unter besonderem Schutz stehen. – Quelle: http://www.mopo.de/28237036 ©2017
„Gerichte haben sich schützend vor Personen zustellen, die unter besonderem Schutz stehen. – Quelle: http://www.mopo.de/28237036 ©2017
Wir sehen:
Nicht nur Islamisten hassen die zivile Spaßgesellschaft (was immer das auch sein mag) sondern auch Vertreter der sog. Sicherheitsorgane - eine Allianz gegen's Leben.

Hasser der Spassgesellschaft sind vermutlich jene, die als Jugendliche und junge Männer nicht in die Disko reingelassen, nicht zu Schulparties eingeladen wurden und zu unsportlich für abendliche Straßenaufenthalte waren, also zu Hause über ihren Schulbüchern brüteten um mit Einser-Abitur Jura zu studieren und es dann  der Spaßgesellschaft als Staatsanwalt oder Richter so richtig heimzuzahlen.

Die sportlicheren Vertreter dieser wohl von den attraktiven Mitschülerinnen übersehenen Sportsfreunde sind dann vermutlich Polizisten geworden und bilden ihre eigene, paramilitärische  Spaßgesellschaft. Vermutlich hat - ausser TV-Comedians und -Kabarettisten - niemand mehr Spaß auf Kosten anderer, als es Polizisten haben.

Mehr als zweiundhalb Jahre Haft für einen Angeklagten, der zwei Flaschen nicht auf ahnungslose Nackte, sondern auf schwer bewaffnete, mit Helm und Schutzkleidung gepanzerte Gewaltbereite (ein sachlicher Fakt, keine Polemik) geworfen und augescheinlich keine ernsthaften Verletzungen verursacht hat!
Auch mit einem viertel oder halben Jahr Haft hätte der sicherlich keinen Spass im deutschen Knast und würde seine Lehre daraus ziehen. Gefordert waren aber sogar 1 Jahr und 9 Monate. Der Richter verhängt mal eben mehr als zweiundhalb Jahre. Kostet ihn ja nichts. (update: ein Kaufhaus-Erpresser, der Lebensmittel in Verkaufsregalen vergiftet hatte, wurde anderswo kürzlich zu weniger verurteilt).

Man sollte sich auch vergewährtigen, dass mitnichten alle G20-Straftäter gefasst wurden, sondern vermutlich nur die weniger skrupellosen. An denen tobt sich die Justiz aus, während die wirklich schlimmen Typen nichtmal ein Verfahren am Hals haben, dass sie Stress, Zeit, Geld und Haft kosten würde. In diesem Bewusstsein sollte man etwas gnädiger mit jenen Gefassten umgehen, die niemandem ernsthaft geschadet haben!

Bedrückend ist auch, dass in den Medien sich niemand traut den Richter oder den Bundesjustizminister zu kritisieren, der mit seiner jüngsten Gesetzesverschärfung diesen Extremismus erst möglich gemacht hat, sondern eher noch verbal auf den Verurteilten eingeprügelt wird.
Typisch deutsch eben: immer mit den Starken und Mächtigen. Offenbar sind die Verhältnisse schon wieder so einschüchternd, wie zu Beginn der Nazizeit.